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Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Sie gilt für vermieteten und ebenso für selbstgenutzten Wohnraum. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt einige Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Rauchmelder-Wartung.

Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bundesländern bei Neu-und Umbauten. In 15 von 16 Bundesländern besteht die Rauchmelderpflicht schon länger für Bestandsbauten.

Seit Anfang Juni 2022 müssen jetzt auch die Bestandsgebäude in Sachsen laut sächsischer Bauordnung mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023.

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gültiger Bereich : Tönisvorst  
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